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Leitlinien für Flughafen-Beihilfen

Werner Langen (EVP/CDU): Leitlinien für Flughafen-Beihilfen erleichtern bedarfsgerechte Anpassung

Als „positive Nachricht für Hahn und als erheblichen Fortschritt“ bei der Beurteilung staatlicher Beihilfen für Regionalflughäfen hat der CDU-Europaabgeordnete Werner Langen den heute vorgelegten Entwurf für EU-Leitlinien durch Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia bezeichnet. Die Leitlinien, die jetzt in die öffentlichen Konsultationen gehen, sollen nach Auswertung der Stellungnahmen ab Anfang 2014 in Kraft treten und für einen zehnjährigen Anpassungsprozess bis Ende 2023 gelten. Danach sollen Beihilfen für Betreiber und Fluggesellschaften völlig auslaufen, Investitionsbeihilfen nur für kleinere Flughäfen möglich bleiben. Die EU-Kommission will diese gestaffelten staatlichen Beihilfen unter genau definierten Bedingungen genehmigen.

Damit entsteht, so Langen, eine erheblich bessere Rechtssicherheit für 61 Regionalflughäfen in der EU, die heute nur mit staatlichen Beihilfen betrieben werden können und für die Beihilfeverfahren laufen.

Der Flughafen Hahn, der größte deutsche Regionalflughafen nach Passagieren und Luftfracht, enthält damit auch künftig die Möglichkeit für Investitionen und Betrieb sowie für neue Flugverbindungen begrenzte Beihilfen aus Steuermitteln bis mindestens 2023 zu erhalten.

Nach Einschätzung von Kommissar Almunia werden allerdings nur rund die Hälfte der 61 betroffenen Regionalflughäfen auf Dauer „überleben“ können, da sie die Bedingungen der Leitlinien nicht erfüllen können und damit wahrscheinlich spätestens nach einem Jahrzehnt geschlossen werden müssten.

„Der dauerhafte Betrieb, auch über diesen Übergangszeitraum hinaus, wird für den Flughafen Hahn möglich sein, für Zweibrücken und Bitburg könnte es schwierig werden, wenn die Leitlinien so in Kraft treten“ betonte Langen abschließend und sicherte Kommissar Almunia die Unterstützung des Europäischen Parlaments zu.    

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